§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Olaf Gerbig, SNO-Nexus, Hainstr. 26, 04109 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Softwareentwicklungs-, Beratungs- und IT-Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND LEISTUNGSUMFANG
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren und können zu Anpassungen von Vergütung und Terminen führen.
§ 3 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Projekten ab einem Auftragswert von 2.000 EUR netto ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig. Bei Projekten ab 10.000 EUR netto werden Meilensteinzahlungen gemäß separater Vereinbarung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR pro Mahnung geltend zu machen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zu unterbrechen.
§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(3) Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung. Mehraufwand durch mangelhafte oder fehlerhafte Vorgaben des Auftraggebers wird gesondert berechnet.
§ 5 TERMINE UND LIEFERUNG
(1) Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, unverschuldete technische Störungen oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen zur entsprechenden Fristverlängerung.
(3) Die Abnahme von Teilleistungen erfolgt nach schriftlicher Bereitstellung. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich begründete Einwände, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck ein.
(2) Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Weiterlizenzierung oder zur Nutzung für Dritte, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Lösungen als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Verwendete Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen, über die der Auftraggeber informiert wird.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellten Arbeitsergebnisse die vereinbarten Spezifikationen erfüllen.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
(5) Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, auf Eingriffe des Auftraggebers in die Software oder auf Inkompatibilitäten mit nicht vereinbarten Systemumgebungen zurückzuführen sind.
§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den Nettorechnungswert des betreffenden Auftrags.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
§ 9 VERTRAULICHKEIT
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten und Projektinhalte — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren.
(3) Für Projekte im sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bereich gelten gesonderte, schriftlich vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), die diesen AGB vorgehen.
§ 10 DATENSCHUTZ
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit der DSGVO sowie dem BDSG.
(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
§ 11 KÜNDIGUNG
(1) Werkverträge können vor Abnahme nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten; darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, 20 % des ausstehenden Auftragswertes als Aufwandspauschale geltend zu machen.
(2) Dienstverträge (Stundenbasis, Retainer) können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.